
- Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen
Die Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB), werden von den einzelnen Landkreisen bzw. unter Leitung der örtlichen Feuerwehr veröffentlicht. In ihnen sind die individuell festgelegten technischen Aufschaltbedingungen definiert, die zwingend erforderlich sind, um eine Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675 zu planen, montieren und Instand zu halten. Die Abnahme der Brandmeldeanlage erfolgt nur bei Einhaltung der jeweiligen technischen Aufschaltbedingung. Die technischen Aufschaltbedingungen werden ggf. auch Anschaltbedingungen genannt. Seit der Revision der DIN 14675 im November 2003 wurden in der Zwischenzeit sehr viele TAB´s aktualisiert. In den meisten neu geschriebenen TAB´s wird mittlerweile von den Planern und Errichtern einer Brandmeldeanlage eine Zertifizierung nach DIN 14675 gefordert.
Zu den Technischen Aufschaltbedingungen (TAB)
Ein Service von:
Unternehmensberatung Wenzel
Dipl.-Ing. Stephan Wenzel
Flößerstr. 22
D-76571 Gaggenau


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