
- EnEV 2009
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt voraussichtlich im Sommer / Herbst 2009 in Kraft. Der Referentenentwurf zur EnEV 2009 wurde am 18. April 2008 vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf in der vorliegenden Form umgesetzt wird. Mit der EnEV 2009 werden die Anforderungen an die Nutzung und Effizienz von Primärenergie nochmals deutlich verschärft. Wie das Bundeskabinett im August 2007 in Meseberg beschlossen hat, soll es eine weitere Verschärfung im Jahr 2012 geben.
Wesentliche Neuerung der EnEV ist, dass analog zu den Wärmeverteilleitungen auch die Kälteverteil- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen in die Dämmpflicht einbezogen werden. Die dazu beschriebenen Anforderungen in Zeile 8, Anlage 5, Tabelle 1 der EnEV 2009 entsprechen nach Auffassung des Gesetzgebers dem heutigen Stand der Technik. Nach Überzeugung des Fachverbandes Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) ist diese Dämmvorschrift zwar ein wichtiger Schritt in Richtung Energieeinsparung beim Betrieb von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen, aber für eine effiziente Reduzierung der Wärmeaufnahme von Kälteverteilleitungs- und Kaltwasserleitungen und deren Armaturen müssen in den kommenden Jahren noch größere Dämmdicken vorgeschrieben werden.
Da sich die bisherigen Regelungen für die Wärmeabgabe von Wärmeverteil- und Warmwasserleitungen bewährt haben, wurden sie mit nur einer wesentlichen Änderungen übernommen. Darüber hinaus werden in Anlage 5 (zu §10, §14 und §15) erstmalig konkrete Anforderungen an die Dämmung dieser Rohrleitungen gestellt, die an Außenluft grenzend verlegt sind. Die Verdoppelung der Mindestdicke nach Zeile 1 bis 4, Anlage 5, Tabelle 1 der EnEV 2009 befreit dabei jedoch nicht von Sicherheitssystemen zur Vermeidung von
Frostschäden an den Rohrleitungen und anderen Anlagenteilen.
Trotz der vorgeschriebenen Dämmpflicht für Heizungs- und Warmwasserleitungssysteme werden leider noch immer zahlreiche Anlagen nicht oder nicht ausreichend gedämmt. Das führt zu hohen Energieverlusten und immer wieder zu Beschwerden und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auch bei der Wärmebilanz eines Gebäudes wird die Dämmung von Rohrleitungen häufig nicht ausreichend oder nicht korrekt berücksichtigt.
Der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) beschreibt in diesem Beitrag anhand von Beispielen die gesetzlichen Mindestanforderungen der EnEV 2009 für Dämmungen von Rohrleitungen (siehe Tabelle 1 bis 5) und beantwortet Fragen zu verschiedenen Einbausituationen, um Installateure und TGA-Fachplaner bei der Anwendung und Umsetzung der neuen EnEV zu unterstützen.


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